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Im Dezember 2008 haben sich die allgemeinen Einreisebestimmungen für Touristen geringfügig verändert:
Touristen können für einen drei bis vierwöchigen Urlaub nach wie vor ohne Visum nach Thailand kommen. Bei der Einreise in Bangkok oder Phuket erhalten sie automatisch eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen. Dies gilt zumindest bei der Einreise über einen Flughafen.
Wer dagegen auf dem Landweg, etwa von Malaysia her einreist, erhält nur einen Stempel für 15 Tage! Diese "kurzfristige Aufenthaltserlaubnis" kann durch weitere Aus und wieder Einreisen verlängert werden. Allerdings muß man dazu alle 15 bzw. 30 Tage mal kurz zur Grenze. Es gab in den vergangenen Jahren Spezialisten die sich mit dieser Methode über mehrere Jahre in Thailand aufhielten. Im Oktober 2006 wurde das dann durch eine Änderung in den Vorschriften unterbrochen, man durfte seitdem nur noch maximal 90 Tage 3 x 30) ohne Visum bleiben aber mit Einführung der 15 Tage Regel (siehe oben) gilt die 90 Tage Beschränkung nicht mehr.

Ausländer, die länger in Phuket oder Thailand bleiben wollen, etwa für einen Langzeiturlaub o. ä., sollten sich vor der Einreise bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder bei einem der Konsulate ein entsprechendes Visa besorgen.

Am naheliegensten ist da ein Touristenvisum mit einer Gültigkeit von 90 oder 180 Tagen und bis zu drei erlaubten Einreisen während der Gültigkeit.
Aber Achtung: Die Gültigkeit des Visums (180 Tage) ist nicht gleichzusetzen mit der erlaubten Aufenthaltsdauer! Letztere erhält man bei der Einreise und die beträgt bei einem Touristenvisum 60 Tage und sie kann bei der Immigration vor Ort nochmal um 30 Tage verlängert werden. Dann wird eine erneute Aus/Einreise fällig wobei man dann wieder 60 Tage gestempelt bekommt.

Wer noch länger in Thailand bleiben möchte, braucht dafür gute Gründe und ein Non Immigrant Visum, vorzugsweise mit einer Gültigkeit von 1 Jahr und multiplen Einreisen:
Non Immigrant Visa Kategorie "O" für Rentner oder Personen über 50 Jahre, sowie für Personen die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind.

Non Immigrant Visum Kat. "B" für Ausländer, die in Thailand Arbeiten wollen oder müssen bzw. eine Firma gründen wollen oder bereits haben. Auch hierfür gibt es ein Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr und multiplen Einreisen.

Wichtig auch für das Non Immigrant Visum: Trotz der Gültigkeit von 1 Jahr ist jede Einreise immer nur gut für 90 Tage (60 Tage bei Touristenvisum). Dann wird eine Aus/Einreise fällig.

Für weitere Bestimmungen bezüglich Verlängerungen des Visums auf 1 Jahr etc. besuchen Sie bitte die Webseite: Leben in Thailand

 
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